Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verzichtet mit Abschluss des Vertrages auf die Anwendung etwaiger eigener Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Für Nachlieferungen und/oder Folgeverträge zwischen den Vertragsparteien gelten dieselben Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichendes bedarf der Schriftform

 

  1. Vertragsgegenstand; Lieferzeiten

Für die Lieferung, Rückgabe und Bestand der bearbeiteten Artikel gelten die im Betrieb des Auftragnehmers festgelegten Stückzahlen bzw. Gewichte, wie sie in den Lieferscheinen/Rechnungen jeweils ausgewiesen sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fach- und sachgerecht, gemäß der einschlägigen RAL- und Gütebestimmungen und innerhalb der vereinbarten Zeiten auszuführen. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt dem fachmännischen Ermessen des Auftragnehmers überlassen. Die zu pflegende Artikel, bzw. der zu erbringende Service, wie auch die zur Berechnung festgelegten Preise, sind umseitig aufgeführt oder in einer gesonderten Anlage beigefügt. Die Anlagen sind Vertragsbestandteil, wie auch die vom Auftragnehmer im Vorweg gemachten Angebote bzw. Auftragsbestätigungen. Vom Auftraggeber/Auftragnehmer bei Abholung /Erhalt der Ware nicht unterzeichnete Lieferscheine haben auch ohne Unterschrift Rechtsgültigkeit, sofern die aufgeführte Menge und Güte nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Anlieferung/Abholung beanstandet werden. Beanstandungen jeglicher Art sind möglichst umgehend, bzw. spätestens innerhalb der vorgenannten Frist anzuzeigen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es nicht möglich ist, die Warenmengen bei der Abholung oder Anlieferung unmittelbar bei Abgabe oder Erhalt im Beisein des Servicefahrers festzustellen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist können gegen die Rechnungsstellung im Hinblick auf die abgerechneten Liefermengen keine Einwendungen erhoben werden. Gleiches gilt für Beanstandungen jeglicher Art. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die festgelegten Termine einzuhalten. Falls der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, wie z.B. Verkehrssituationen; Störungen der Energieversorgung, höhere Gewalt, Streik oder Aussperrungen die Leistungen nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht zur Verfügung stellen kann, werden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.

 

  1. Gewährleistungen; Mängel

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Beschaffenheit der übergebenen Artikel/ Wäschestücke verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennbar sind (z.B. Einlage, Knöpfe; Reißverschlüsse und nicht ausreichende Nähte und Materialbeschaffenheiten), sowie auf in Artikel verbliebene Fremdkörper. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Lagerung beim Auftraggeber oder durch eine Fehlsortierung durch den Auftraggeber entstanden ist. Artikel, die nicht einwandfrei gewaschen und gereinigt wurden, sind vom Auftragnehmer nochmals kostenlos zu bearbeiten. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe des Zeitwertes. Kann der Auftraggeber keine detaillierten Angaben zum Kauf und Kaufpreis machen, ist die Haftung auf das max. 15 fache des Pflegepreises begrenzt. Es kann nur Geldersatz verlangt werden.

 

  1. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, das der Auftrag unausführbar ist, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer hat ausschließlich Anspruch auf Rückgabe des Artikels im jeweiligen Zustand.

 

  1. Vertragslaufzeit; Kündigung; Schadenersatz

Soweit nicht anders vereinbart, ist dieser Vertrag auf 3 Jahre abgeschlossen. Er ist mit Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer durch einen eingeschriebenen Brief von beiden Parteien kündbar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate. Das Vertragsverhältnis ist fristlos kündbar, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist für den Auftragnehmer insbesondere gegeben, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Rückstand und dadurch in Verzug gerät. Mietartikel selbst oder unsachgemäß bearbeitet oder bearbeiten lässt oder nicht bestimmungsgemäß verwendet. Für den Auftraggeber ist ein wichtiger Grund insbesondere gegeben, wenn der Auftragnehmer trotz schriftlicher Aufforderung unter Fristsetzung seinen Vertragspflichten nachweislich nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung entfällt jedoch, wenn der Auftragnehmer die Vertragspflichten aus ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht erfüllen konnte. Wird der Vertrag aus Gründen vorzeitig beendet, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er mindestens 25 % vom restlichen Auftragswert als Restabgeltung zu leisten, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich geringer ist, als die Pauschale. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

 

  1. Übertrag auf Dritte

Überträgt der Auftraggeber bzw. Auftragnehmer seinen Betrieb- gleichgültig in welcher Form- auf einen Nachfolger oder wird eine Veränderung der Rechtsform durchgeführt, so hat der Auftraggeber dafür einzustehen, dass der Nachfolger in den laufenden Vertrag eintritt.

 

7.Vergütung; Zahlung; Aufrechnung

Die Vergütung richtet sich nach den festgelegten Preisen bzw. jeweils gültigen Preislisten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer kann eine Anpassung der Vertragspreise verlangen, wenn sich Lohn-; Gehalts-; Rahmentarifkosten oder gesetzliche Sozialleistungen ändern. Dieses gilt gleichzeitig für den Bereich der Energiekosten. Die Vertragspreise ändern sich im selben Prozentsatz, wie sich die oben bezeichneten Änderungen auf Lohn-/Energiemixkostenkosten niederschlagen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber dieses innerhalb von 4 Wochen vor Inkrafttreten mit und diese werden automatisch Vertragsbestandteil.

Soweit nicht anders vereinbart, ist das Gewicht der Artikel/Wäsche im unbearbeiteten Zustand für die Berechnung maßgebend. Es ist beim Auftragnehmer auf amtlich geeichten Waagen festzustellen. Rechnungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zahlbar. Gerät der Auftraggeber in Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

 

8.Zertifizierung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die Vertragsdurchführung geltenden Zertifizierungen bzw. einschlägigen Richtlinien einzuhalten und diese auf Verlangen des Auftraggebers im Bedarfsfall vorzulegen bzw. nachzuweisen.

 

9.Auslegungsfragen /Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht werden kann. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß

 

10.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Betriebes des Auftragnehmers, mit welchem der Vertrag abgeschlossen wird – Amtsgericht Zweibrücken (Stand 01/2024)

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